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Widerrufsbelehrung

Hinweis auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Dies gilt insbesondere für die Buchung eines Künstlers, da diese für einen festen Termin oder Zeitraum vereinbart wird. Mit Abschluss des Vertrages ist die Buchung eines Künstlers rechtlich bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der vereinbarten Leistung.